Landeskabinett beschließt Änderungen des LEP
Der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming aus Erwitte erklärt hierzu:
„Die geplanten Änderungen des LEP stärken Wirtschaft, Naturschutz und den ländlichen Raum im Kreis Soest!
Die CDU-geführte Landesregierung hält Wort. Im Rahmen des Entfesselungspakets II. hat das Kabinett die notwendigen Änderungen im Landesentwicklungsplan beschlossen:
Jörg Blöming, Mitglied des Landtages für den Kreis Soest Ost Der Kreis Soest profitiert gleich mehrfach von den geplanten Maßnahmen:
Per Erlass hat das Wirtschaftsministerium den Kommunen schon jetzt Handlungsspielräume mit Blick auf die kommenden Änderungen ermöglicht.
Städte und Gemeinden können nun durch längere Planungszeiträume höhere Gesamtflächen für Wohnen, Gewerbe und Industrie festlegen.
Ortsteile unter 2.000 Einwohner dürfen ab jetzt für die ansässige Bevölkerung neue Wohngebiete und für lokale Betriebe weitere Gewerbegebiete ausweisen. Die gewerbliche und industrielle Nutzung von isoliert im Freiraum liegende Gebiete ist, unter bestimmten Voraussetzungen, nun auch gestattet. Das ist ein klares Bekenntnis der CDU-geführten Landesregierung zum ländlichen Raum!
Der Flughafen Paderborn/Lippstadt wird zusammen mit fünf weiteren Airports wieder als landesbedeutsam eingestuft. Das gibt unserem Heimathafen die Chance für eine zukunftsorientierte Entwicklung.
Schließlich erfährt auch der Naturschutz eine angemessene Berücksichtigung. Der irrationale Windenergieausbau wird endlich akzeptanzsichernd reguliert. Die Privilegierung von Windenergie im Wald wird aufgehoben. Die Verpflichtung zur Ausweisung von Vorranggebieten in den Regionalplänen wird gestrichen.
Insgesamt stärkt die CDU-geführte Landesregierung damit kommunalen Entscheidungskompetenzen.
Zur weiteren Sicherung der Akzeptanz für die erneuerbaren Energien wird ein planerischer Vorsorgeabstand zu Wohngebieten eingeführt. Künftig sollen Anlagen nur mit einem Abstand von 1.500 Metern zu Wohngebieten geplant werden können, soweit dies mit dem Bundesrecht vereinbar ist.
Bei allen genannten Änderungen setzt die Landesregierung auf ein transparentes und digitales Beteiligungsverfahren: Vom 7. Mai bis 15. Juli 2018 können alle Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Stellen und Institutionen ihre Stellungnahmen und Anregungen abgeben.
Die Ergebnisse werden im Kabinett beraten und anschließend wird der geänderte LEP dem Landtag mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Je nach Dauer des Verfahrens soll der Plan im ersten Halbjahr 2019 in Kraft treten.
Insgesamt werden mit den Änderungen des Landesentwicklungsplan Rot-Grüne Versäumnisse ausgeräumt, der ländliche Raum unterstützt sowie die wirtschaftlichen Kräfte entfesselt – und das demokratisch und nah an unseren Bürgerinnen und Bürgern.
Die facettenreiche Offensive findet gerade in unserer Heimat viele Anknüpfungspunkte und wird so zu einer positiven Entwicklung beitragen!“
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Blöming, MdL